Buchhaltung und Rechnungen für Musikschulen
Einzelunterricht, Gruppenkurse, Instrumentenverleih, Konzerte und Honorare der Lehrkräfte: Eine Musikschule hat viele Schüler mit festen Monatsbeiträgen und freie Lehrende, die nach Stunden bezahlt werden. Saldiqo erzeugt die Beiträge als Serie, erfasst Honorare und Noten und rechnet Konzerte und Verleih ab.
Das fällt bei Musikschulen an
Feste Beiträge
Einzelunterricht wird monatlich abgerechnet. Der Betrag bleibt gleich, außer bei Ferien.
Freie Lehrkräfte
Lehrende bekommen Honorar nach Stunden. Die Abrechnung muss mit den Beiträgen der Schüler zusammenpassen.
Verleih und Konzerte
Instrumente werden verliehen, Konzerte und Vorspiele organisiert.
So hilft dir Saldiqo
- Serienrechnung je SchülerMonatsbeitrag zum Termin.
- Honorare erfassenRechnungen der Lehrenden mit Kostenstelle je Fach.
- Verleih als SerieMonatliche Leihgebühr zum Termin.
- Konzerte mit RechnungEintritt oder Gebühr als Positionen.
Typische Rechnungspositionen
Beispiele, die in dieser Branche oft auf Rechnungen stehen. Preise legst du selbst fest.
- Einzelunterricht Klavier, Monat November, 4 Stunden
- Gruppenkurs Gitarre, Quartal
- Instrumentenleihe, Monat
- Noten laut Beleg weiterberechnet
- Konzertgebühr
- Rechnungskorrektur: ausgefallene Stunde
Steuern und Rechnungen in Deutschland
Was für Rechnungen in Deutschland gilt, in Kürze. Stand: Oktober 2026.
- Umsatzsteuer
- Normalsatz 19 %, ermäßigter Satz 7 %. Welcher Satz für welche Leistung gilt, hängt vom Einzelfall ab. Saldiqo rechnet je Rechnungsposition mit dem Satz, den du wählst.
- Kleinunternehmer
- Nach § 19 UStG erhebst du keine Umsatzsteuer, solange dein Umsatz im Vorjahr höchstens 25.000 € und im laufenden Jahr höchstens 100.000 € beträgt. Saldiqo zeigt dir laufend, wie viel noch frei ist, und setzt den Hinweis auf die Rechnung.
- Pflichtangaben
- Nach § 14 UStG gehören auf jede Rechnung Steuernummer oder USt-IdNr., eine fortlaufende Rechnungsnummer, das Leistungsdatum und der Empfänger. Saldiqo prüft das, bevor du eine Rechnung festschreibst. Kleinbetragsrechnungen bis 250 € brutto brauchen weniger Angaben.
- E-Rechnung
- Empfangen müssen alle Unternehmen E-Rechnungen seit dem 1. Januar 2025. Ausstellen musst du sie ab 2027, wenn dein Vorjahresumsatz über 800.000 € lag, und ab 2028 im inländischen Geschäft zwischen Unternehmen in allen Fällen. Kleinunternehmer sind ausgenommen. Saldiqo erstellt XRechnung und ZUGFeRD.
- Umsatzsteuer-Voranmeldung
- Sie geht über ELSTER an das Finanzamt, bis zum 10. nach dem Ende des Zeitraums. Monatlich meldest du, wenn deine Umsatzsteuer im Vorjahr über 9.000 € lag, vierteljährlich ab über 2.000 €. Saldiqo liefert dir die Werte, eingereicht wird in ELSTER oder über deine Steuerberatung.
- Aufbewahrung
- Rechnungen und Buchungsbelege bewahrst du 8 Jahre auf, Bücher 10 Jahre, Geschäftsbriefe 6 Jahre. Die Frist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres.
- Zahlungsverzug
- Im zweiten Halbjahr 2026 liegt der Verzugszins bei 10,52 % im Geschäftsverkehr und bei 6,52 % gegenüber Verbrauchern. Dazu kommt eine Pauschale von 40 €, aber nur gegenüber Unternehmen. Saldiqo kennt Mahnstufen mit Fristen und Gebühren.
- Bezahlen
- Jede Rechnung bekommt einen GiroCode (EPC-QR), den deine Kundschaft mit der Banking-App scannt. Zahlungen ordnest du über den Kontoauszug zu, als CSV oder CAMT.
- Steuerberatung
- Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach Zufluss, DATEV-Export und ein eigener Zugang für deine Steuerberatung sind eingebaut.
Häufige Fragen
Kann ich Beiträge für viele Schüler automatisch abrechnen?
Ja. Eine Serienrechnung je Schüler erzeugt die Rechnung zum festen Termin.
Wie behandle ich ausgefallene Stunden?
Mit einer Rechnungskorrektur oder einem Guthaben in der nächsten Rechnung.
Müssen Musikschulen in Deutschland Umsatzsteuer ausweisen?
Ja, sobald sie nicht Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind. Das sind sie, wenn der Umsatz im Vorjahr höchstens 25.000 € und im laufenden Jahr höchstens 100.000 € beträgt. Die Grenze ist hart: Schon mit dem Umsatz, der sie überschreitet, wird die Umsatzsteuer fällig.
Brauchen Musikschulen in Deutschland eine E-Rechnung?
Empfangen können müssen alle Unternehmen seit 2025. Ausstellen musst du sie ab 2027 bei einem Vorjahresumsatz über 800.000 € und ab 2028 grundsätzlich im inländischen Geschäft zwischen Unternehmen. Kleinunternehmer, Rechnungen bis 250 € und Fahrausweise sind ausgenommen. Privatkunden bekommen weiter eine normale Rechnung.
Wie lange müssen Musikschulen Rechnungen aufbewahren?
Rechnungen und Buchungsbelege 8 Jahre, Bücher 10 Jahre, Geschäftsbriefe 6 Jahre, jeweils ab dem Ende des Kalenderjahres. Belege kannst du in Saldiqo digital ablegen. Die gesetzliche Pflicht zur Aufbewahrung und zur Verfahrensdokumentation bleibt bei dir.
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Stand: Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung, ohne Gewähr. Für deinen Fall hilft dir deine Steuerberatung.